ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Amtliches Kennzeichen Kraftfahrzeuge oder Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der Zulassungsstelle im Verkehr zugelassen sind.© Versicherungsbote.de